Geben Sie die Daten Ihres Autos manuell ein oder wählen Sie Marke und Modell, um Hubraum, CO2 und Kraftstoffart aus unserem Katalog zu übernehmen — alle Werte bleiben editierbar, damit Sie sie mit Ihrer Zulassungsbescheinigung abgleichen können.
Für Pkw mit Erstzulassung ab Juli 2009 besteht die Steuer aus zwei Komponenten. Die Hubraumkomponente berechnet 2,00 € je angefangene 100 cm3 für Benzinmotoren und 9,50 € für Diesel — der Dieselzuschlag gleicht die niedrigere Energiesteuer auf Dieselkraftstoff an der Zapfsäule aus. Die CO2-Komponente berechnet jedes Gramm oberhalb der Freigrenze von 95 g/km.
Die CO2-Seite hat sich zum 1. Januar 2021 geändert. Ältere Erstzulassungen (ab Juli 2009) zahlen pauschal 2,00 € je Gramm oberhalb der Freigrenze. Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 2021 zahlen stattdessen progressive Stufen — je schmutziger das Auto, desto teurer jedes weitere Gramm:
| CO2-Stufe (g/km) | Satz pro Gramm |
|---|---|
| 96 – 115 | € 2.00 |
| 116 – 135 | € 2.20 |
| 136 – 155 | € 2.50 |
| 156 – 175 | € 2.90 |
| 176 – 195 | € 3.40 |
| 196+ | € 4.00 |
Eine praktische Konsequenz: Ein moderner 1,5-Liter-Benzin-Kompaktwagen mit 128 g/km zahlt rund 100 € pro Jahr. Ein Drei-Liter-Diesel-SUV mit 210 g/km zahlt über 600 €. Die Steuer wird per Lastschrift vom Hauptzollamt (Zoll) eingezogen — sie wird bei der Zulassung automatisch eingerichtet.
Die Hubraumkomponente der deutschen Kfz-Steuer beträgt 9,50 € je angefangene 100 cm3 für Dieselmotoren gegenüber 2,00 € für Benziner. Der Zuschlag gleicht die niedrigere Energiesteuer auf Dieselkraftstoff an der Zapfsäule aus. Ob sich Diesel dennoch lohnt, hängt von der jährlichen Fahrleistung ab — meist ab etwa 15.000–20.000 km pro Jahr.
Rein elektrische Fahrzeuge (BEV) sind ab ihrer Erstzulassung 10 Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit, sofern die Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2030 erfolgt — die Befreiung ist unabhängig vom Zulassungsdatum auf den 31. Dezember 2035 begrenzt, gemäß dem 8. KraftStG-Änderungsgesetz vom 4. Dezember 2025. Nach Ablauf der Befreiung werden Elektroautos nach zulässigem Gesamtgewicht zu einem reduzierten Satz besteuert. Plug-in-Hybride erhalten diese Befreiung nicht und werden nach der regulären Hubraum-plus-CO2-Formel besteuert.
Für Erstzulassungen ab September 2018 gilt der WLTP-Wert, für frühere Zulassungen der NEFZ-Wert. Der maßgebliche Wert steht in Feld V.7 Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I.
Für sie gilt weiterhin das alte System nach Hubraum und Schadstoffklasse. Dieser Rechner deckt die aktuelle Zwei-Komponenten-Formel ab Juli 2009 ab — für frühere Zulassungen ist der Steuerbescheid des Hauptzollamts maßgeblich.