Das Auto ist gekauft. Es steht vor der Tür oder noch beim Händler – und Sie dürfen damit trotzdem keinen Meter fahren. Zwischen Ihnen und dem Schlüssel steht die Kfz-Zulassungsstelle. Sie arbeitet mit einer kurzen, unnachgiebigen Liste an Unterlagen: Ist sie nicht vollständig, gibt es keinen Stempel und einen neuen Termin.

Dieser Ratgeber erklärt die Zulassung 2026 Schritt für Schritt, einschließlich der Online-Zulassung per i-Kfz. Jedes Dokument wird genannt, jede Gebühr hat eine Quelle, und die Fehler, die am häufigsten einen zweiten Termin kosten, stehen gleich mit drin. Das Nadelöhr ist selten der Schalter selbst, sondern der Termin und die Vorbereitung davor.

Welche Unterlagen brauchen Sie für die Zulassung?

Zuständig ist die Zulassungsstelle (Zulassungsbehörde) an Ihrem Hauptwohnsitz. Bringen Sie die Unterlagen im Original mit. Was genau auf die Liste gehört, hängt vom Fall ab. Der Standardfall ist der gebrauchte Wagen aus Deutschland, der auf Sie umgeschrieben wird (Umschreibung):

  1. Personalausweis oder Reisepass. Der deutsche Personalausweis zeigt Ihre Anschrift bereits; mit einem Reisepass brauchen Sie zusätzlich die Meldebescheinigung vom Bürgeramt. Drittstaatsangehörige legen außerdem den Aufenthaltstitel vor. Ihr Hauptwohnsitz muss im Zuständigkeitsbereich der Zulassungsstelle liegen.
  2. eVB-Nummer – der siebenstellige Code der elektronischen Versicherungsbestätigung Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung.
  3. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief). Sie nennt den Halter, ist aber kein Eigentumsnachweis: Halter und Eigentümer sind nicht immer dieselbe Person, etwa bei Leasing oder Finanzierung.
  4. Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) des Vorbesitzers. Nach der Zulassung bekommen Sie eine neue auf Ihren Namen und führen sie im Auto mit.
  5. Gültige HU („TÜV“). Den Prüfbericht verlangt die Zulassungsstelle nur, wenn der nächste Termin nicht ohnehin in der Zulassungsbescheinigung Teil I steht. Ist die HU abgelaufen, wird nicht zugelassen.
  6. SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer.

Neuwagen: Hier gibt es noch keine Zulassungsbescheinigung. Stattdessen legen Sie die Übereinstimmungsbescheinigung (COC) vor, die zusammen mit eVB, Ausweis und SEPA-Mandat zur Erstzulassung gehört.

Import aus dem Ausland: Dazu gehören die ausländischen Zulassungspapiere im Original, die alten Kennzeichen oder ein Nachweis der Abmeldung, die COC (bei Erstzulassung ab 01.09.2018 mit EU-Typgenehmigung), die HU oder ein anerkannter EU-Prüfbericht sowie der Kaufvertrag oder die Originalrechnung. Bei Fahrzeugen unter sechs Monaten oder mit höchstens 6.000 km kommt eine Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke dazu. Importe laufen nur mit persönlichem Termin, nicht online.

Kaufvertrag: Bei einer gewöhnlichen Umschreibung verlangt die Zulassungsstelle ihn in der Regel nicht – Berlin führt ihn in der Unterlagenliste nicht auf. Für Sie selbst bleibt er als Beleg wichtig. Für den Privatkauf finden Sie bei uns einen kostenlosen Kaufvertrag als PDF. Kennzeichen sind übrigens kein Dokument: Sie lassen sie beim Schilderdienst prägen, bevor der Stempel kommt. Geht jemand anderes für Sie zum Amt, braucht er eine Vollmacht.

Die Zulassung in sieben Schritten

Schritt 1 – Hauptwohnsitz klären. Die Zulassung hängt am Wohnsitz. Wer gerade umgezogen ist, meldet sich zuerst beim Bürgeramt an und besorgt sich die Meldebescheinigung, falls er sie braucht.

Schritt 2 – Versicherung abschließen und eVB-Nummer holen. Bei Online-Versicherern kommt die eVB-Nummer meist binnen weniger Minuten nach Abschluss. Notieren Sie den siebenstelligen Code. Die Versicherung beginnt mit der Zulassung.

Schritt 3 – Termin bei der Zulassungsstelle buchen. Suchen Sie nach „[Ihre Stadt] Kfz-Zulassungsstelle Termin“. Buchen Sie gleich, wenn der Kaufvertrag unterschrieben ist, nicht erst Tage später. In großen Städten kann das Wochen dauern. Ein Wunschkennzeichen können Sie schon vorher online reservieren.

Schritt 4 – Kennzeichen prägen lassen. Die Schilderdienste in der Nähe der Zulassungsstelle prägen Kennzeichen in grob 10 bis 15 Minuten. Rechnen Sie mit rund 20 bis 40 € pro Paar.

Schritt 5 – Mit allem erscheinen. Drucken Sie die Checkliste aus und haken Sie sie ab, bevor Sie das Haus verlassen.

Schritt 6 – Gebühren zahlen, Siegel aufkleben lassen. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und werden vom örtlichen Amt erhoben. In Berlin kostet eine Umschreibung ab 19,60 €, online ab 12,20 €. Der Sachbearbeiter bringt die Stempelplakette (das Siegel) an und gibt Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I. Die Kfz-Steuer läuft ab dem Tag der Zulassung.

Schritt 7 – Legal nach Hause fahren. Schilder anbringen, fertig: Das Fahrzeug ist zugelassen.

Was kostet die Zulassung eines Autos 2026?

Posten Kosten
Gebühr der Zulassungsstelle (Umschreibung) ab ca. 20 € (Berlin ab 19,60 €, online 12,20 €); bei Importen ab 40 €, in Sonderfällen bis 250 €
Kennzeichen (Paar) rund 20–40 €
Wunschkennzeichen 12,80 € (optional)
Kfz-Steuer (jährlich) z. B. 76,60 € für einen Benziner mit 1,5 l Hubraum, Erstzulassung ab 2021, moderater CO₂-Ausstoß; fällig ab Zulassung, für ein Jahr im Voraus
Kfz-Haftpflichtversicherung (jährlich) grob 150–400 € als Anhaltspunkt, je nach Tarif und Fahrer sehr unterschiedlich

Quellen: Gebührenbeispiele der Zulassungsbehörden Berlin und München nach GebOSt; ADAC; unsere Ratgeber zu Kfz-Steuer und Kfz-Versicherung. Gebühren und Zahlungsarten unterscheiden sich von Amt zu Amt.

Zulassung online mit i-Kfz: Wer kann das nutzen?

Für die internetbasierte Zulassung (i-Kfz) brauchen Sie einen deutschen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) oder die eID-Karte für Unionsbürger – jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und der PIN. Die Identifizierung läuft per Smartphone (NFC, AusweisApp) oder Kartenleser.

Auch das Fahrzeug muss passen: Zulassungsbescheinigung Teil I ab Ausstellung 01.01.2015 mit Sicherheitscode, bei einem Halterwechsel eine Zulassungsbescheinigung Teil II ab 01.10.2017 mit Code, Kennzeichen mit Plaketten neuer Bauart und eine HU, die im zentralen Register abrufbar ist. Dazu kommen eVB-Nummer, IBAN für das SEPA-Mandat und Online-Zahlung. Für Fahrzeuge aus dem Ausland gibt es i-Kfz nicht.

Davon zu trennen ist die i-Kfz-App, die das Bundesministerium für Verkehr (BMV) im November 2025 zusammen mit dem Kraftfahrt-Bundesamt und der Bundesdruckerei vorgestellt hat. Sie ist keine Zulassungsstrecke, sondern eine digitale Brieftasche: Die digitale Zulassungsbescheinigung Teil I auf dem Smartphone erfüllt die Mitführpflicht.

Fünf Fehler, die bei der Zulassung am meisten Zeit kosten

Die Zahlungsart nicht geprüft. Welche Karten und welches Bargeld ein Amt akzeptiert, ist unterschiedlich. München nimmt Bargeld, girocard und Kreditkarte, andere Ämter handhaben es anders. Schauen Sie vor dem Termin auf die Seite Ihres Amts.

Das SEPA-Lastschriftmandat vergessen. Füllen Sie es zu Hause aus, mit Ihrer IBAN. Ohne Mandat keine Zulassung.

Abgelaufene HU bei Gebrauchten. Ein Auto mit abgelaufener HU wird nicht zugelassen, bis es eine neue Prüfung bestanden hat.

Falscher oder fehlender Wohnsitz. Die Zulassung ist an den Hauptwohnsitz gebunden. Wer gerade zugezogen ist, kümmert sich zuerst um die Anmeldung beim Bürgeramt.

Kopien statt Originale. Der Sachbearbeiter braucht Ihren echten Ausweis, die echte Zulassungsbescheinigung Teil II und, falls nötig, die echte Meldebescheinigung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Reihenfolge zählt: Wohnsitz → Versicherung (eVB) → Kaufvertrag → Termin bei der Zulassungsstelle → Kennzeichen → Zulassung.
  • Eine feste Standardliste an Unterlagen für alle Fälle gibt es nicht. Welche Papiere Sie brauchen, hängt davon ab, ob es ein Neuwagen, ein gebrauchtes Auto aus Deutschland oder ein Import ist.
  • Die Gebühr der Zulassungsstelle liegt bei einer Umschreibung typischerweise ab etwa 20 €, bei Importen und Sonderfällen höher. Dazu kommen Kennzeichen (rund 20–40 €) und, falls gewünscht, das Wunschkennzeichen (12,80 €).
  • i-Kfz funktioniert mit deutschem Personalausweis, eAT oder eID-Karte für Unionsbürger, jeweils mit aktivierter Online-Funktion und PIN. Importe müssen Sie persönlich zulassen.
  • Zahlungsarten unterscheiden sich von Amt zu Amt. Prüfen Sie vorher, was Ihre Zulassungsstelle akzeptiert.
  • Termine können in Großstädten Wochen entfernt liegen. Buchen Sie früh.
  • Reine Elektroautos sind zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, wenn die Erstzulassung zwischen 18.05.2011 und 31.12.2030 liegt – längstens bis 31.12.2035.
  • Kurzzeitkennzeichen gelten fünf Tage plus Ausstellungstag, nur für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten, und erfordern eine eVB. Die Behörde verlangt rund 13 €, die Schilder kosten rund 25 €, dazu kommt die Kurzzeitversicherung. Im Ausland werden sie nur in wenigen Ländern anerkannt, etwa in Österreich, Italien, Dänemark und der Schweiz.
  • Kfz-Steuer und Versicherungsschutz beginnen mit dem Tag der Zulassung, nicht erst im Folgemonat.
  • Nur Originale. Kopien lehnt das Amt ab.

Weitere Ratgeber

Quellen

  • Bundesministerium für Verkehr (BMV) – Pressemitteilung zur i-Kfz-App, November 2025.
  • Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) – Informationen zum digitalen Fahrzeugschein, 2025–2026.
  • Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) – aktuelle Steuersätze und Regelungen zur Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge.
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt); Gebühren- und Unterlagenangaben der Zulassungsbehörden Berlin und München.
  • ADAC – Zulassungskosten und Kurzzeitkennzeichen, 2026.