Ohne Kfz-Haftpflicht gibt es kein Kennzeichen. Die Pflicht zur Versicherung ergibt sich aus § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG): Ohne Nachweis, die sogenannte eVB-Nummer, nimmt die Zulassungsstelle das Auto gar nicht erst an. Alles Weitere in der deutschen Kfz-Versicherung baut auf dieser einen Regel auf.
Teilkasko schützt Ihr eigenes Auto vor Schäden, für die Sie nichts können: Diebstahl, Sturm, Wildunfall, der berüchtigte Marderbiss. Vollkasko deckt zusätzlich Schäden, die Sie selbst verursachen – bis hin zur Delle im Parkhaus, zu der sich niemand bekennt. Die Haftpflicht ist Pflicht, Teilkasko und Vollkasko kommen freiwillig obendrauf. Ob sich das lohnt, hängt vom Wert des Autos ab und davon, wie ruhig Sie schlafen wollen.
Was die Kfz-Versicherung abdeckt: die drei Stufen im Überblick
Die Kfz-Versicherung ist ein Stufenmodell, keine Auswahl aus drei getrennten Produkten. Die Haftpflicht ist das Fundament und gesetzlich vorgeschrieben. Sie zahlt, wenn Sie anderen Schaden zufügen. Gesetzlich festgelegt sind Mindestversicherungssummen je Schadenereignis: 7,5 Mio. € für Personenschäden, 1,3 Mio. € für Sachschäden und 50.000 € für reine Vermögensschäden.
Die Teilkasko setzt auf die Haftpflicht auf und schützt das eigene Fahrzeug bei bestimmten Ereignissen, auf die Sie keinen Einfluss haben. Die Vollkasko enthält alles aus der Teilkasko und leistet zusätzlich bei selbstverschuldeten Unfällen und bei Vandalismus. Den genauen Umfang regeln die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) und der jeweilige Tarif.
Was kostet die Kfz-Versicherung 2026?
Die Kfz-Versicherer haben 2023 und 2024 mit dem Geschäft Verluste gemacht: Die Combined Ratio, also Schäden plus Kosten im Verhältnis zu den Beiträgen, lag über 100 %. Die Beiträge sind deshalb spürbar gestiegen. Was Sie zahlen, hängt von Fahrzeug, Wohnort, SF-Klasse, Fahrleistung und Fahrerkreis ab. Die Spannen in der Tabelle sind deshalb nur eine grobe Orientierung, keine Statistik.
| Stufe | Grober Jahresbeitrag | Was sie abdeckt |
|---|---|---|
| Haftpflicht | ca. 150–400 € | Schäden an anderen Personen, Fahrzeugen und Sachen. Gesetzlich vorgeschrieben. |
| Teilkasko | ca. 200–600 € | Haftpflicht plus Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel, Glasbruch, Wildunfall. |
| Vollkasko | ca. 400–1.100 € und mehr | Teilkasko plus Schäden am eigenen Fahrzeug, Vandalismus. |
Richtwerte zur Orientierung; Ihr tatsächlicher Beitrag kann deutlich abweichen. Einen verbindlichen Preis nennt nur ein Angebot für Ihr konkretes Auto.
Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko: der eigentliche Unterschied
| Ereignis | Haftpflicht | Teilkasko | Vollkasko |
|---|---|---|---|
| Sie verursachen einen Unfall und beschädigen das andere Auto | ✓ | ✓ | ✓ |
| Sie verursachen einen Unfall und beschädigen das eigene Auto | — | — | ✓ |
| Diebstahl des Fahrzeugs | — | ✓ | ✓ |
| Hagel, Sturm, Brand am eigenen Auto | — | ✓ | ✓ |
| Marderbiss an Kabeln (Folgeschäden je nach Tarif) | — | ✓ | ✓ |
| Vandalismus (zerkratzter Lack, abgetretene Spiegel) | — | — | ✓ |
Gilt für die üblichen Musterbedingungen des GDV; einzelne Tarife leisten mehr oder weniger. Maßgeblich sind immer Ihre AKB.
Schadenfreiheitsklasse: der Rabatt, der den Beitrag prägt
Die SF-Klasse (Schadenfreiheitsklasse) gehört zu den größten Stellschrauben beim Beitrag, neben Typklasse, Regionalklasse, Fahrerkreis und Fahrleistung. Jedes schadenfreie Kalenderjahr bringt Sie eine Stufe höher und damit näher an einen niedrigeren Beitragssatz. Wird ein Schaden vom Versicherer reguliert, folgt die Rückstufung.
Wer noch keine Schadenfreiheit nachweisen kann, startet in der Regel in SF ½, sofern der Führerschein seit mindestens drei Jahren besteht, sonst in SF 0. Es gibt Sonderfälle, etwa beim Zweitwagen oder wenn Partner oder Eltern beim selben Versicherer versichert sind. Welche Regeln und Prozentsätze gelten, legt jeder Versicherer selbst fest, deshalb sollten Sie Angebote immer mit gleicher Einstufung vergleichen.
Typklasse und Regionalklasse: zwei Zahlen vom GDV
Zwei weitere Faktoren stehen nicht in Ihrer Hand. Die Typklasse beschreibt, wie schadenträchtig Ihr Modell im Vergleich ist. Der GDV berechnet sie jedes Jahr neu, für rund 33.000 Modelle; die Klassen für 2026 basieren auf den Schadendaten der Jahre 2022 bis 2024. Die Regionalklasse hängt vom Zulassungsbezirk ab, also von Ihrem Wohnort, und wird ebenfalls jährlich aktualisiert.
Sie können die Typklasse eines Modells kostenlos nachschlagen: Auf der GDV-Seite genügen die Schlüsselnummern aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (HSN und TSN). Das lohnt sich vor dem Kauf, denn zwei Autos zum gleichen Preis können in der Versicherung deutlich verschieden teuer sein. Neue Klassen gelten erst ab dem nächsten Versicherungsjahr, nicht mitten im laufenden Vertrag.
30. November: der Stichtag zum Wechseln
Die Kündigungsfrist legt der Vertrag fest (AKB). Üblich ist: Die Kündigung muss einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres beim Versicherer eingehen. Endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember, gilt deshalb der 30. November. Das ist bei vielen, vor allem älteren Verträgen so. Immer mehr Versicherer lassen das Versicherungsjahr aber an einem anderen Datum beginnen, zum Beispiel am Tag der Zulassung. Schauen Sie in Ihrer Police nach der Hauptfälligkeit.
Wichtig: Die Kündigung muss dem Versicherer zugehen, es reicht nicht, sie rechtzeitig abzuschicken. Verpassen Sie die Frist, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Außerhalb der Frist können Sie nur in Sonderfällen wechseln, mehr dazu in den Fragen am Ende.
So kommen Sie an die eVB-Nummer
Die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) ist ein siebenstelliger Code aus Buchstaben und Ziffern, den Ihr Versicherer elektronisch ausstellt. Sie ist der Nachweis der Haftpflichtversicherung, den die Zulassungsstelle vor der Ausgabe der Kennzeichen verlangt. Bei Online-Versicherern bekommen Sie die eVB-Nummer in der Regel binnen weniger Minuten nach Vertragsabschluss.
Praktisch heißt das: Erst Versicherung abschließen, dann den Termin bei der Zulassungsstelle wahrnehmen. Ohne eVB-Nummer wird die Zulassung nicht durchgeführt.
Wann lohnt sich Vollkasko nicht mehr?
Als grobe Faustregel gilt: Nach etwa sieben bis neun Jahren Fahrzeugalter steht der Vollkasko-Beitrag oft nicht mehr im Verhältnis zum Wert des Autos. Das ist eine Faustregel und keine Rechnung. Entscheidend ist der Vergleich: Wie hoch ist der Zeitwert, wie hoch der Aufpreis gegenüber der Teilkasko, wie hoch die Selbstbeteiligung?
Bei einem Neuwagen oder einem jungen Gebrauchten ist die Vollkasko dagegen meist sinnvoll, weil ein selbstverschuldeter Totalschaden teuer wird. Bei einem alten Auto mit niedrigem Zeitwert reicht oft die Teilkasko – oder allein die Haftpflicht.
Schadenfreiheit aus dem Ausland anrechnen lassen
Wer aus einem anderen EU- oder EWR-Staat nach Deutschland gezogen ist, bringt seine Schadenfreiheit oft mit. Seit dem 24.07.2025 gibt es für die Bescheinigung über den Schadenverlauf ein einheitliches EU-Formular, das Versicherer elektronisch und auf Wunsch kostenlos auch auf Papier ausstellen müssen (Durchführungsverordnung (EU) 2024/1855). Eine solche Bescheinigung aus dem EWR muss ein deutscher Versicherer nach § 5c Abs. 3 PflVG wie eine inländische behandeln. Er darf nicht nach Staatsangehörigkeit oder früherem Wohnsitzland unterscheiden und keinen Aufschlag verlangen.
Eine automatische Eins-zu-eins-Übernahme folgt daraus nicht. Welche SF-Klasse Sie bekommen, richtet sich nach den Regeln des jeweiligen Versicherers. Fragen Sie vor Vertragsabschluss nach. Bei Nachweisen aus Großbritannien, der Schweiz oder den USA greift § 5c nicht; ob sie angerechnet werden, entscheidet der Versicherer nach eigenem Ermessen. Die Bescheinigung muss der Vorversicherer innerhalb von 15 Tagen nach Ihrer Anfrage und bei Vertragsende ausstellen (§ 5c Abs. 1 PflVG).
Fünf typische Fehler bei der Kfz-Versicherung
- Kasko statt Haftpflicht planen. Teilkasko oder Vollkasko gibt es nur zusätzlich zur Haftpflicht, nie anstelle.
- Die Typklasse erst nach dem Kauf prüfen. Ein Blick mit HSN und TSN vorab verhindert böse Überraschungen beim Beitrag.
- Die Kündigungsfrist falsch verstehen. Der 30. November gilt nur, wenn Ihr Versicherungsjahr am 31. Dezember endet. Und die Kündigung muss ankommen, nicht nur abgeschickt sein.
- Die Bescheinigung über den Schadenverlauf nicht anfordern. Besorgen Sie sie, bevor Sie den alten Vertrag beenden, und klären Sie die Anrechnung vor der Unterschrift.
- Ohne eVB-Nummer zur Zulassungsstelle gehen. Dann war der Termin umsonst, und in Großstädten kann der nächste Wochen entfernt liegen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kfz-Haftpflicht ist Pflicht (§ 1 PflVG). Ohne eVB-Nummer keine Zulassung.
- Teilkasko und Vollkasko sind freiwillige Ergänzungen. Die Teilkasko deckt Diebstahl, Brand, Sturm, Wild und Glas, die Vollkasko zusätzlich eigene Unfallschäden und Vandalismus.
- Die Beiträge sind seit 2023/2024 gestiegen; die Spannen in diesem Text sind nur Richtwerte.
- Die SF-Klasse ist einer der größten Beitragsfaktoren, neben Typklasse und Regionalklasse.
- Der 30. November gilt nur für Verträge, deren Versicherungsjahr am 31. Dezember endet. Prüfen Sie Ihre Hauptfälligkeit.
- Die eVB-Nummer brauchen Sie, bevor Sie zur Zulassungsstelle gehen.
- Ab etwa sieben bis neun Jahren Fahrzeugalter lohnt sich die Vollkasko oft nicht mehr (Faustregel).
Quellen
- Pflichtversicherungsgesetz (PflVG): § 1, § 5c und Anlage zu § 4 Abs. 2 (Mindestversicherungssummen).
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) – Typklassen und Regionalklassen, Kfz-Versicherung.
- ADAC – Neue Typklassen 2026.
- Verbraucherzentrale – Versicherung wechseln; HUK – Schadenfreiheitsklasse.
- Durchführungsverordnung (EU) 2024/1855 – Schadenverlaufsbescheinigung.
Weitere Ratgeber dieser Reihe
What this guide covers
- 01Was die Kfz-Versicherung abdeckt: die drei Stufen im Überblick
- 02Was kostet die Kfz-Versicherung 2026?
- 03Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko: der eigentliche Unterschied
- 04Schadenfreiheitsklasse: der Rabatt, der den Beitrag prägt
- 05Typklasse und Regionalklasse: zwei Zahlen vom GDV
- 0630. November: der Stichtag zum Wechseln
- 07So kommen Sie an die eVB-Nummer
- 08Wann lohnt sich Vollkasko nicht mehr?
- 09Schadenfreiheit aus dem Ausland anrechnen lassen
- 10Fünf typische Fehler bei der Kfz-Versicherung
- 11Das Wichtigste in Kürze
- 12Quellen
- 13Weitere Ratgeber dieser Reihe
- 14Häufig gestellte Fragen
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- TÜV / HU in Deutschland: Ablauf, Kosten und Vorbereitung (2026)
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