So funktioniert die Kfz-Steuer heute: die Formel, die Stufen oberhalb von 95 g/km, die Befreiung für Elektroautos und was Sie über Fälligkeit und Bescheid wissen sollten.
Beim Zulassen unterschreiben Sie ein SEPA-Lastschriftmandat, kurz darauf bucht das Hauptzollamt die erste Kfz-Steuer ab – und danach jedes Jahr wieder. Wie die Summe zustande kommt, fragen sich die wenigsten. Dabei ist es keine Schätzung, sondern eine Formel, die im Gesetz steht.
Wer sie kennt, kann den Betrag schon vor dem Kauf ausrechnen. Das hilft beim Vergleich eines Diesel-Gebrauchten von 2018 mit einem Benziner von 2024 genauso wie bei der Frage, ob sich der Aufpreis für ein Elektroauto lohnt.
Was ist die Kfz-Steuer und wer zieht sie ein?
Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Bundessteuer. Rechtsgrundlage ist das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG). Seit dem 1. Juli 2009 steht sie dem Bund zu, und seit dem 1. Juli 2014 erledigt das zuständige Hauptzollamt alles: Berechnung, Festsetzung, Einzug und Vollstreckung.
Der Betrag ist in allen sechzehn Bundesländern gleich. Ein Umzug ändert nur die Adresse in den Unterlagen, nicht die Steuer.
Gezahlt wird per SEPA-Lastschrift – ohne Mandat gibt es keine Zulassung. Die Steuer wird jeweils ein Jahr im Voraus fällig, beginnend mit dem Tag, an dem das Auto auf Sie zugelassen wird, und danach immer an diesem Datum. Das Datum der Erstzulassung spielt dafür keine Rolle. Das Hauptzollamt schickt einen einzigen Kfz-Steuerbescheid. Er gilt, bis sich etwas ändert – Fahrzeug, Halter oder Steuerrecht –, einen neuen Bescheid für jedes Jahr gibt es normalerweise nicht. Liegt die Jahressteuer über 500 €, können Sie auf Antrag halbjährlich zahlen (Aufschlag 3 %), über 1.000 € auch vierteljährlich (Aufschlag 6 %).
Kfz-Steuer berechnen: So rechnen Sie bei Verbrennern
Die Steuer besteht aus zwei Teilen. Der erste hängt am Hubraum: Gerechnet wird je angefangene 100 cm³, ein Motor mit 1.395 cm³ zählt also wie 1.400 cm³, das sind 14 Einheiten. Diese Zahl wird mit dem Satz für die Antriebsart multipliziert. Dazu kommt der CO₂-Teil: Für jedes Gramm pro Kilometer über 95 g/km zahlen Sie je nach Stufe zwischen 2,00 € und 4,00 €. Diese Staffel gilt für Pkw mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2021; für ältere Autos lesen Sie unten weiter.
Grundbetrag nach Antriebsart: Benzin, Diesel und Gas
Für Benziner gelten 2,00 € je angefangene 100 cm³, für Diesel 9,50 €. Autos mit Autogas (LPG) oder Erdgas (CNG) haben Fremdzündungsmotoren und werden wie Benziner mit 2,00 € besteuert.
| Antrieb | Satz je 100 cm³ | Beispiel |
|---|---|---|
| Benzin | 2,00 € | 1.5 TSI, 1.498 cm³ → 30 € Grundbetrag pro Jahr |
| Diesel | 9,50 € | 2.0 TDI, 1.968 cm³ → 190 € Grundbetrag pro Jahr |
| Autogas (LPG) / Erdgas (CNG) | 2,00 € | Bi-Fuel-Pkw mit 999 cm³ → 20 € Grundbetrag pro Jahr |
| H-Kennzeichen (Oldtimer) | Pauschal 191,73 € | Fahrzeug mit H-Kennzeichen, in der Regel ab 30 Jahren und weitgehend im Originalzustand |
Quelle: §§ 8 und 9 KraftStG in der geltenden Fassung
Die 191,73 € gelten nur für Fahrzeuge, die tatsächlich mit H-Kennzeichen (oder rotem 07-Kennzeichen) laufen – nicht für jedes alte Auto. Motorräder zahlen 46,02 €. Ein kleiner Altwagen mit normalem Kennzeichen kommt oft günstiger weg.
CO₂-Aufschlag: Was sich für Autos ab 2021 geändert hat
Für Pkw mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2021 gilt eine Staffel mit sechs Stufen. Jede Stufe betrifft nur die Gramm, die in sie fallen – so wie beim Grenzsteuersatz in der Einkommensteuer.
| CO₂-Bereich (g/km) | Satz je Gramm |
|---|---|
| über 95 bis 115 | 2,00 € |
| über 115 bis 135 | 2,20 € |
| über 135 bis 155 | 2,50 € |
| über 155 bis 175 | 2,90 € |
| über 175 bis 195 | 3,40 € |
| über 195 | 4,00 € |
Quelle: § 9 Abs. 1 Nr. 2 KraftStG, Reform in Kraft seit Januar 2021
Beim Gebrauchtwagenkauf zählt das Datum der Erstzulassung, denn für ältere Autos gelten andere Regeln:
- Erstzulassung vom 1. Juli 2009 bis 31. Dezember 2020: Für jedes Gramm über dem Freibetrag gilt ein fester Satz von 2,00 €. Der Freibetrag beträgt 120 g/km bei Erstzulassung bis 2011, 110 g/km für 2012 und 2013 und 95 g/km ab 2014.
- Erstzulassung vor dem 1. Juli 2009: Die Steuer richtet sich nur nach Hubraum und Schadstoffklasse, einen CO₂-Teil gibt es nicht. Dafür sind die Sätze je 100 cm³ höher, etwa bei Euro 4 6,75 € für Benziner und 15,44 € für Diesel.
Sind Elektroautos von der Kfz-Steuer befreit?
Zunächst ja, aber nicht unbegrenzt. Rein batterieelektrische Pkw, die zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, sind ab Erstzulassung für zehn Jahre steuerfrei, längstens aber bis zum 31. Dezember 2035. Möglich macht das das Achte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, in Kraft seit dem 1. Januar 2026. Es gilt auch für Autos, die schon auf der Straße sind: Ein 2022 zugelassenes Elektroauto ist jetzt bis 2032 befreit.
Die Befreiung hängt am Fahrzeug, nicht am Halter. Ein Käufer übernimmt die restliche Laufzeit. Dasselbe gilt für Verbrenner, die zwischen dem 18. Mai 2016 und dem 31. Dezember 2030 auf Elektroantrieb umgerüstet werden. Danach zahlen Elektroautos die gewichtsbasierte Steuer für E-Fahrzeuge nach § 9 Abs. 2 KraftStG. Rechnen Sie also beim Gebrauchtkauf nach, wie viele Jahre noch übrig sind.
Rechenbeispiel: Kfz-Steuer Schritt für Schritt
Nehmen wir einen VW Golf VIII 2.0 TDI Style mit 150 PS, Erstzulassung 2023: 1.968 cm³ Hubraum, 127 g/km CO₂. Hubraumanteil: 1.968 wird auf 2.000 cm³ aufgerundet, also 20 × 9,50 € = 190,00 €. CO₂-Anteil: 127 − 95 = 32 Gramm. Die ersten 20 Gramm kosten je 2,00 € = 40,00 €, die nächsten 12 je 2,20 € = 26,40 €. Macht zusammen 256,40 € im Jahr.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Formel verbindet den Satz je 100 cm³ (2,00 € Benzin, 9,50 € Diesel) mit einem Aufschlag für jedes Gramm CO₂ über 95 g/km.
- Für Autos mit Erstzulassung ab 2021 gilt eine Staffel mit sechs Stufen, für ältere Autos gelten andere Regeln.
- Rein elektrische Pkw, erstzugelassen bis 31. Dezember 2030, sind zehn Jahre befreit, längstens bis Ende 2035.
- Für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen gilt pauschal 191,73 € im Jahr.
- Die Steuer wird per Lastschrift jährlich im Voraus eingezogen, gerechnet ab der Zulassung auf Sie.
Quellen und Methodik
- Kraftfahrzeugsteuergesetz, §§ 3d, 8 und 9, geltende Fassung.
- Achtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (BGBl. 2025 I Nr. 342).
- Zoll (Generalzolldirektion) – Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer.
- ADAC – Kfz-Steuer-Rechner und Hintergrundinformationen.
Weiterführende Artikel
What this guide covers
- 01Was ist die Kfz-Steuer und wer zieht sie ein?
- 02Kfz-Steuer berechnen: So rechnen Sie bei Verbrennern
- 03Grundbetrag nach Antriebsart: Benzin, Diesel und Gas
- 04CO₂-Aufschlag: Was sich für Autos ab 2021 geändert hat
- 05Sind Elektroautos von der Kfz-Steuer befreit?
- 06Rechenbeispiel: Kfz-Steuer Schritt für Schritt
- 07Das Wichtigste in Kürze
- 08Quellen und Methodik
- 09Weiterführende Artikel
- 10Häufige Fragen
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