Die Hauptuntersuchung ist weder Geheimnis noch Abzocke, sondern eine feste Prüfliste nach § 29 StVZO. Hier lesen Sie, was Prüfer tatsächlich ansehen, was die HU 2026 kostet und mit welchen kleinen Vorbereitungen aus dem Termin eine Routinesache wird.

Bei Pkw steht die HU alle zwei Jahre an. Im TÜV-Report 2026 hatten 21,5 % der geprüften Fahrzeuge erhebliche oder gefährliche Mängel; ausgewertet wurden rund 9,5 Millionen Hauptuntersuchungen zwischen Juli 2024 und Juni 2025, allerdings nur die der TÜV-Organisationen. Mit etwas Vorbereitung gehören Sie zu den übrigen knapp 79 %.

Was die HU ist – und was nicht

Die Hauptuntersuchung (HU) ist die gesetzlich vorgeschriebene regelmäßige Fahrzeugprüfung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und deren Anlage VIII. Eine Inspektion ist sie nicht: Ölwechsel oder neue Filter gibt es bei der Prüfstelle nicht. Ein Prüfingenieur sieht sich das Auto an, entscheidet, ob es verkehrssicher ist und den Vorschriften entspricht, und vergibt die Prüfplakette. Bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor gehört die Abgasuntersuchung (AU) fest zur HU dazu.

Durchgeführt wird die HU von staatlich anerkannten Organisationen, vor allem von den TÜV-Gesellschaften (TÜV Süd, TÜV Nord, TÜV Rheinland, TÜV Hessen und weiteren), von DEKRA, GTÜ, KÜS und FSP. Umgangssprachlich sagt man trotzdem fast immer „zum TÜV“.

Wann ist die nächste HU fällig?

Ein neuer Pkw muss 36 Monate nach der Erstzulassung zur ersten HU, danach alle 24 Monate. Taxis und andere Fahrzeuge zur Personenbeförderung werden jährlich geprüft. Den Termin lesen Sie an der Prüfplakette ab. Sie klebt nur auf dem hinteren Kennzeichen, zwischen dem Unterscheidungszeichen (Ortskürzel) und der Erkennungsnummer, direkt über der Stempelplakette der Zulassungsstelle.

So lesen Sie die Plakette: Die Zahl oben (auf zwölf Uhr) ist der Monat, die Zahl in der Mitte das Jahr der nächsten HU. Die Farbe wechselt in einem Sechs-Jahres-Rhythmus – Blau, Gelb, Braun, Rosa, Grün, Orange. 2026 ist blau, 2027 gelb, 2028 braun. Fällig ist die HU bis zum Ende des angezeigten Monats.

Eine gesetzliche Karenzzeit gibt es nicht: Ab dem Ersten des Folgemonats ist die HU überfällig. Ein Bußgeld droht allerdings erst nach mehr als zwei Monaten: 15 € bei mehr als 2 bis 4 Monaten, 25 € bei mehr als 4 bis 8 Monaten und 60 € plus ein Punkt in Flensburg bei mehr als 8 Monaten. Hinzu kommt bei mehr als zwei Monaten Verspätung eine Ergänzungsuntersuchung, die den Preis laut ADAC um 20 % erhöht.

Wer darf prüfen – TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS im Vergleich

Technisch und rechtlich ist die HU überall gleich; die Plakette gilt unabhängig davon, wer sie geklebt hat. Unterschiede gibt es bei Preis, Standorten und Terminvergabe. DEKRA betreibt eigene Prüfstationen, GTÜ und KÜS prüfen auch in Partnerwerkstätten und an eigenen Standorten. Die Preise legen die Organisationen selbst fest, sie unterscheiden sich je nach Anbieter und Bundesland – laut ADAC allerdings „im überschaubaren Bereich“.

ORGANISATION KURZ ERKLÄRT
TÜV Süd / TÜV Nord / TÜV Rheinland Technische Prüfstellen der TÜV-Gesellschaften, dichtes Stationsnetz
DEKRA eigene Prüfstationen
GTÜ Prüfung in Partnerwerkstätten und an eigenen Standorten
KÜS Prüfung in Partnerwerkstätten und an eigenen Standorten
FSP weitere anerkannte Überwachungsorganisation

Was kostet es? Nach ADAC-Angaben (Stand 30.07.2026) zahlt man 2026 im Schnitt rund 163 € für HU und AU beim Pkw, 2020 waren es etwa 112 €. Je nach Organisation und Region liegen die Preise grob zwischen 143 € und 169,90 €. Ein Vergleich lohnt sich am ehesten in Grenznähe zu einem anderen Bundesland. Die Nachprüfung kostet etwa 30 €. Elektroautos brauchen keine AU – für sie fällt nur der HU-Teil an.

Wie Mängel eingestuft werden

Am Ende steht ein Prüfbericht mit einem von fünf Ergebnissen. Wichtig ist, was danach gilt:

MÄNGELKLASSE BEDEUTUNG PLAKETTE?
Ohne Mängel Nichts beanstandet Ja
Geringe Mängel Kleinere Mängel; unverzüglich beheben, spätestens innerhalb eines Monats, keine Nachprüfung Ja
Erhebliche Mängel Nachprüfung innerhalb eines Monats nötig Nein
Gefährliche Mängel Nachprüfung innerhalb eines Monats nötig Nein
Verkehrsunsicher Bestehende Plakette wird entfernt, Zulassungsbehörde wird informiert, Fahrzeug darf nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden Nein (Plakette entfernt)

Quelle: Anlage VIII StVZO, Nummer 3.1.4

Bei erheblichen und gefährlichen Mängeln haben Sie einen Monat Zeit, das Auto reparieren zu lassen und mit dem Prüfbericht zur Nachprüfung vorzufahren. Verpassen Sie die Frist oder haben den Bericht nicht dabei, wird eine komplette neue HU fällig. Ob eine andere Organisation als die erste die Nachprüfung übernimmt, hängt von der Praxis vor Ort ab – fragen Sie vorher nach, verlassen Sie sich nicht darauf.

Abgasuntersuchung: OBD und warum die Batterie zählt

Wurde die Batterie kürzlich abgeklemmt, weil sie getauscht wurde oder eine Werkstatt das System zurückgesetzt hat, haben die OBD-Monitore ihre Selbsttests noch nicht abgeschlossen. Der Prüfer sieht dann „NOT READY“, und die AU lässt sich nicht beenden. Als Faustregel hilft eine längere Fahrt mit gemischtem Profil (Stadt, Landstraße, Autobahn) am Vortag, etwa 30 km. Das ist keine offizielle Vorgabe, aber die Readiness-Logik dahinter ist real.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Hauptuntersuchung ist eine gesetzliche Prüfung nach § 29 StVZO und keine Inspektion.
  • Pkw: erste HU nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate.
  • HU und AU kosten 2026 im Schnitt rund 160 € (ADAC: etwa 163 €).
  • Fünf Ergebnisse: ohne Mängel, geringe Mängel (Plakette, Reparatur binnen eines Monats), erhebliche und gefährliche Mängel (keine Plakette, Nachprüfung binnen eines Monats), verkehrsunsicher (Plakette wird entfernt, Weiterfahrt verboten).
  • Im TÜV-Report 2026 hatten 21,5 % der geprüften Fahrzeuge erhebliche oder gefährliche Mängel.
  • Nach einer abgeklemmten Batterie oder einem Steuergeräte-Reset sind die OBD-Monitore nicht bereit – am Vortag eine längere Strecke fahren.
  • Durchgefallen ist nicht das Ende: Sie haben einen Monat für Reparatur und Nachprüfung, sonst wird eine volle HU fällig.

Quellen und Methodik

  • Anlage VIII, VIIIa und IX StVZO – gesetzlicher Text.
  • TÜV-Report 2026 – rund 9,5 Millionen Hauptuntersuchungen, Juli 2024 bis Juni 2025.
  • ADAC – HU-und-AU-Kosten (Stand 30.07.2026) und Informationen zur Hauptuntersuchung.

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